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   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2010 - 12 A 72/10   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2010 - 12 A 72/10 (https://dejure.org/2010,29682)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.10.2010 - 12 A 72/10 (https://dejure.org/2010,29682)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Oktober 2010 - 12 A 72/10 (https://dejure.org/2010,29682)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine Beschränkung des weiten Gestaltungsspielraums bei der Bemessung der Elternbeiträge besteht nicht in Bezug auf die Höhe des mit den Elternbeiträgen zu erzielenden Deckungsgrades; Beschränkung des Gestaltungsspielraums bei der Bemessung der Elternbeiträge in Bezug auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2008 - 12 A 2866/07

    Übertragbarkeit von der im Steuerrecht entwickelten Rechtsprechung zum

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2010 - 12 A 72/10
    Eine bundes- oder landesrechtliche Beschränkung des nach Bundesrecht (§ 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII) und nach Landesrecht (§ 23 KiBiz) eröffneten weiten Gestaltungsspielraums bei der Bemessung der Elternbeiträge als sozialrechtliche Abgaben eigener Art, vgl. OVG NRW, Urteil vom 19. August 2008 - 12 A 2866/07 -, Gemeindehaushalt 2008, 278, juris, m.w.N.; zu Einschränkungen dieses Gestaltungsspielraums bei Gemeinden mit defizitärer Haushaltslage im Sinne eines Verbots, auf die Erhebung von Elternbeiträgen gänzlich zu verzichten: OVG NRW, Beschluss vom 24. Mai 2007 - 15 B 778/07 -, NWVBl 2007, 200, juris, in Bezug auf die Höhe des mit den Elternbeiträgen zu erzielenden Deckungsgrades besteht nicht.

    - 12 A 2866/07 -, a.a.O., m.w.N.

  • BVerwG, 25.04.1997 - 5 C 6.96

    Festsetzung des Wertes des Gegenstandes einer anwaltlichen Tätigkeit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2010 - 12 A 72/10
    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 1997 - 5 C 6.96 -, FEVS 48, 16, juris, zu der insoweit im wesentlichen gleich lautenden Vorgängerregelung des § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII in der Fassung des Gesetzes vom 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163 (1166), wonach Teilnahmebeiträge kein volles Entgelt für die in Anspruch genommene Jugendhilfeleistung darstellen, sondern dazu bestimmt sind, die dafür erforderlichen Kosten mitzutragen (Hervorhebung durch den Senat).

    - 15 B 778/07 -, a.a.O.; vgl. dazu, dass der jugendhilferechtliche Teilnahmebeitrag als Ausgleich für eine Sozialleistung seiner Art nach durch den herkömmlichen Gebührenbegriff des Kommunalabgabengesetzes (§ 4 Abs. 2 KAG) nicht hinreichend und vollständig erfasst wird und ihm im Hinblick auf die bundes- und landesrechtlichen, sozialpolitischen Ziele weder das gebührentypische "Kostendeckungsprinzip" noch der gebührentypische Grundsatz der "speziellen Entgeltlichkeit" immanent ist: BVerwG, Urteil vom 25. April 1997 - 5 C 6.96 -, a.a.O.: "Das gleichgeordnete Nebeneinander 'Teilnahmebeiträge' oder 'Gebühren' sowie ihre gemeinsame Abhängigkeit von der Inanspruchnahme von Leistungen der Jugendhilfe in § 90 SGB VIII lassen erkennen, dass sie nicht den Begriffen der 'Beiträge' einerseits und der 'Gebühren' andererseits im allgemeinen abgabenrechtlichen Sinne entsprechen"; darüber hinaus auch: OVG NRW, Urteil vom 13. Juni 1994 - 16 A 2645/93 -, NWVBl 1994, 376, juris, (std. Rspr.); an dieser bundesrechtlich verankerten, qualitativen Eigenständigkeit der Teilnahmebeiträge hat auch die Verlagerung der näheren Ausgestaltung auf die Jugendämter durch das Haushaltsstrukturgesetz 2006 (Kommunalisierung) nichts geändert - als "Lex specialis" die Art und Weise ("wie") der Erhebung von Elternbeiträgen regelt und dabei in Absatz 4 vorgibt, an welchen Kriterien sich die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen auszurichten hat (Satz 1 des Absatzes 4) bzw. ausrichten kann (Satz 2 des Absatzes 4).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2007 - 15 B 778/07

    Stadt Gelsenkirchen verliert Beschwerde im Streit um Erhöhung der Elternbeiträge

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2010 - 12 A 72/10
    Eine bundes- oder landesrechtliche Beschränkung des nach Bundesrecht (§ 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII) und nach Landesrecht (§ 23 KiBiz) eröffneten weiten Gestaltungsspielraums bei der Bemessung der Elternbeiträge als sozialrechtliche Abgaben eigener Art, vgl. OVG NRW, Urteil vom 19. August 2008 - 12 A 2866/07 -, Gemeindehaushalt 2008, 278, juris, m.w.N.; zu Einschränkungen dieses Gestaltungsspielraums bei Gemeinden mit defizitärer Haushaltslage im Sinne eines Verbots, auf die Erhebung von Elternbeiträgen gänzlich zu verzichten: OVG NRW, Beschluss vom 24. Mai 2007 - 15 B 778/07 -, NWVBl 2007, 200, juris, in Bezug auf die Höhe des mit den Elternbeiträgen zu erzielenden Deckungsgrades besteht nicht.

    - 15 B 778/07 -, a.a.O.; vgl. dazu, dass der jugendhilferechtliche Teilnahmebeitrag als Ausgleich für eine Sozialleistung seiner Art nach durch den herkömmlichen Gebührenbegriff des Kommunalabgabengesetzes (§ 4 Abs. 2 KAG) nicht hinreichend und vollständig erfasst wird und ihm im Hinblick auf die bundes- und landesrechtlichen, sozialpolitischen Ziele weder das gebührentypische "Kostendeckungsprinzip" noch der gebührentypische Grundsatz der "speziellen Entgeltlichkeit" immanent ist: BVerwG, Urteil vom 25. April 1997 - 5 C 6.96 -, a.a.O.: "Das gleichgeordnete Nebeneinander 'Teilnahmebeiträge' oder 'Gebühren' sowie ihre gemeinsame Abhängigkeit von der Inanspruchnahme von Leistungen der Jugendhilfe in § 90 SGB VIII lassen erkennen, dass sie nicht den Begriffen der 'Beiträge' einerseits und der 'Gebühren' andererseits im allgemeinen abgabenrechtlichen Sinne entsprechen"; darüber hinaus auch: OVG NRW, Urteil vom 13. Juni 1994 - 16 A 2645/93 -, NWVBl 1994, 376, juris, (std. Rspr.); an dieser bundesrechtlich verankerten, qualitativen Eigenständigkeit der Teilnahmebeiträge hat auch die Verlagerung der näheren Ausgestaltung auf die Jugendämter durch das Haushaltsstrukturgesetz 2006 (Kommunalisierung) nichts geändert - als "Lex specialis" die Art und Weise ("wie") der Erhebung von Elternbeiträgen regelt und dabei in Absatz 4 vorgibt, an welchen Kriterien sich die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen auszurichten hat (Satz 1 des Absatzes 4) bzw. ausrichten kann (Satz 2 des Absatzes 4).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.1994 - 16 A 2645/93

    Kindergarten; Elternbeiträge; Einkommen; Wirksame Rechtsgrundlage; Einklang mit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2010 - 12 A 72/10
    - 15 B 778/07 -, a.a.O.; vgl. dazu, dass der jugendhilferechtliche Teilnahmebeitrag als Ausgleich für eine Sozialleistung seiner Art nach durch den herkömmlichen Gebührenbegriff des Kommunalabgabengesetzes (§ 4 Abs. 2 KAG) nicht hinreichend und vollständig erfasst wird und ihm im Hinblick auf die bundes- und landesrechtlichen, sozialpolitischen Ziele weder das gebührentypische "Kostendeckungsprinzip" noch der gebührentypische Grundsatz der "speziellen Entgeltlichkeit" immanent ist: BVerwG, Urteil vom 25. April 1997 - 5 C 6.96 -, a.a.O.: "Das gleichgeordnete Nebeneinander 'Teilnahmebeiträge' oder 'Gebühren' sowie ihre gemeinsame Abhängigkeit von der Inanspruchnahme von Leistungen der Jugendhilfe in § 90 SGB VIII lassen erkennen, dass sie nicht den Begriffen der 'Beiträge' einerseits und der 'Gebühren' andererseits im allgemeinen abgabenrechtlichen Sinne entsprechen"; darüber hinaus auch: OVG NRW, Urteil vom 13. Juni 1994 - 16 A 2645/93 -, NWVBl 1994, 376, juris, (std. Rspr.); an dieser bundesrechtlich verankerten, qualitativen Eigenständigkeit der Teilnahmebeiträge hat auch die Verlagerung der näheren Ausgestaltung auf die Jugendämter durch das Haushaltsstrukturgesetz 2006 (Kommunalisierung) nichts geändert - als "Lex specialis" die Art und Weise ("wie") der Erhebung von Elternbeiträgen regelt und dabei in Absatz 4 vorgibt, an welchen Kriterien sich die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen auszurichten hat (Satz 1 des Absatzes 4) bzw. ausrichten kann (Satz 2 des Absatzes 4).
  • BVerwG, 20.06.2001 - 4 B 41.01

    Ausbauabsichten bezüglich einer Bundesautobahn - Errichtung eines Sendemastes an

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2010 - 12 A 72/10
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 4 B 41.01 -, NVwZ-RR 2001, 713, juris, auch zu weiteren Anforderungen an die Geltendmachung einer Verletzung des § 86 Abs. 1 VwGO.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2018 - 12 A 181/17

    Satzungen der Stadt Hagen über Elternbeiträge für Kinderbetreuung sind rechtmäßig

    vgl. zur Bedeutung und zur Bezugsgröße des Deckungsgrades: OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 12 A 72/10 -.

    Siehe auch OVG NRW, Urteil vom 9. Juli 2013- 12 A 1530/12 -, juris Rn. 53 ff., sowie Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 12 A 72/10 -, juris Rn. 51; Nds. OVG, Beschluss vom 29. September 2015 - 4 LB 149/13 -, juris Rn. 66; Hess. VGH, Beschluss vom 4. März 2014 - 5 C 2331/12.N -, juris Rn. 30.

    Entgegen ihrem Vorbringen hat der Senat auch nicht in seinem Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 12 A 72/10 - verlangt, dass Elternbeitragssatzungen zu ihrer Rechtmäßigkeit eine auf einen bestimmten Zeitraum bezogene Kalkulation zugrunde liegen muss und für diesen Kalkulationszeitraum eine Prognose der Kosten und der Einnahmen angestellt worden sein muss.

    OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2010- 12 A 72/10 -, juris Rn. 57, 56.

    vgl. ausführlich OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2010, a. a. O., Rn. 3 ff.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2018 - 12 A 838/17

    Satzungen der Stadt Hagen über Elternbeiträge für Kinderbetreuung sind rechtmäßig

    vgl. zur Bedeutung und zur Bezugsgröße des Deckungsgrades: OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 12 A 72/10 -.

    Siehe auch OVG NRW, Urteil vom 9. Juli 2013- 12 A 1530/12 -, juris Rn. 53 ff., sowie Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 12 A 72/10 -, juris Rn. 51; Nds. OVG, Beschluss vom 29. September 2015 - 4 LB 149/13 -, juris Rn. 66; Hess. VGH, Beschluss vom 4. März 2014 - 5 C 2331/12.N -, juris Rn. 30.

    Entgegen ihrem Vorbringen hat der Senat auch nicht in seinem Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 12 A 72/10 - verlangt, dass Elternbeitragssatzungen zu ihrer Rechtmäßigkeit eine auf einen bestimmten Zeitraum bezogene Kalkulation zugrunde liegen muss und für diesen Kalkulationszeitraum eine Prognose der Kosten und der Einnahmen angestellt worden sein muss.

    OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2010- 12 A 72/10 -, juris Rn. 57, 56.

    vgl. ausführlich OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2010, a. a. O., Rn. 3 ff.

  • OVG Bremen, 22.10.2014 - 2 D 106/13

    Normenkontrolle gegen Ortsgesetz zur Änderung der Beitragsordnung für die

    Der Vortrag der Antragsgegnerin hätte dafür nicht ausgereicht (zu Pauschalierungsmöglichkeiten bei den Betriebskosten vgl. OVG NW, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 12 A 72/10 -, juris).

    Aus diesen Gründen ist dem Ortsgesetzgeber ein erheblicher Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum zuzugestehen (vgl. zum Gestaltungsspielraum BVerwG, Beschluss vom 13. April 1994 - 8 NB 4/93 -, NVwZ 1995, 173; BVerwGE 107, 188, 189 ff.; BVerwG, Beschluss vom 10. September 1999 - 11 BN 2/99 -, NJW 2000, 1129; OVG Bremen, Urteil vom 6. Juni 1997 - 1 N 5/96 -, NordÖR 1998, 200; OVG NW, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 12 A 72/10 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2018 - 12 A 849/17

    Satzungen der Stadt Hagen über Elternbeiträge für Kinderbetreuung sind rechtmäßig

    vgl. zur Bedeutung und zur Bezugsgröße des Deckungsgrades: OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 12 A 72/10 -.

    Siehe auch OVG NRW, Urteil vom 9. Juli 2013- 12 A 1530/12 -, juris Rn. 53 ff., sowie Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 12 A 72/10 -, juris Rn. 51; Nds. OVG, Beschluss vom 29. September 2015 - 4 LB 149/13 -, juris Rn. 66; Hess. VGH, Beschluss vom 4. März 2014 - 5 C 2331/12.N -, juris Rn. 30.

    Entgegen ihrem Vorbringen hat der Senat auch nicht in seinem Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 12 A 72/10 - verlangt, dass Elternbeitragssatzungen zu ihrer Rechtmäßigkeit eine auf einen bestimmten Zeitraum bezogene Kalkulation zugrunde liegen muss und für diesen Kalkulationszeitraum eine Prognose der Kosten und der Einnahmen angestellt worden sein muss.

    OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2010- 12 A 72/10 -, juris Rn. 57, 56.

    vgl. ausführlich OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2010, a. a. O., Rn. 3 ff.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2018 - 12 A 841/17

    Satzungen der Stadt Hagen über Elternbeiträge für Kinderbetreuung sind rechtmäßig

    vgl. zur Bedeutung und zur Bezugsgröße des Deckungsgrades: OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 12 A 72/10 -.

    Siehe auch OVG NRW, Urteil vom 9. Juli 2013- 12 A 1530/12 -, juris Rn. 53 ff., sowie Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 12 A 72/10 -, juris Rn. 51; Nds. OVG, Beschluss vom 29. September 2015 - 4 LB 149/13 -, juris Rn. 66; Hess. VGH, Beschluss vom 4. März 2014 - 5 C 2331/12.N -, juris, Rn. 30.

    Entgegen ihrem Vorbringen hat der Senat auch nicht in seinem Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 12 A 72/10 - verlangt, dass Elternbeitragssatzungen zu ihrer Rechtmäßigkeit eine auf einen bestimmten Zeitraum bezogene Kalkulation zugrunde liegen muss und für diesen Kalkulationszeitraum eine Prognose der Kosten und der Einnahmen angestellt worden sein muss.

    OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2010- 12 A 72/10 -, juris Rn. 57, 56.

    vgl. ausführlich OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2010, a. a. O., Rn. 3 ff. für Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2018 - 12 A 840/17

    Satzungen der Stadt Hagen über Elternbeiträge für Kinderbetreuung sind rechtmäßig

    vgl. zur Bedeutung und zur Bezugsgröße des Deckungsgrades: OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 12 A 72/10 -.

    Siehe auch OVG NRW, Urteil vom 9. Juli 2013- 12 A 1530/12 -, juris Rn. 53 ff., sowie Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 12 A 72/10 -, juris Rn. 51; Nds. OVG, Beschluss vom 29. September 2015 - 4 LB 149/13 -, juris Rn. 66; Hess. VGH, Beschluss vom 4. März 2014 - 5 C 2331/12.N -, juris, Rn. 30.

    Entgegen ihrem Vorbringen hat der Senat auch nicht in seinem Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 12 A 72/10 - verlangt, dass Elternbeitragssatzungen zu ihrer Rechtmäßigkeit eine auf einen bestimmten Zeitraum bezogene Kalkulation zugrunde liegen muss und für diesen Kalkulationszeitraum eine Prognose der Kosten und der Einnahmen angestellt worden sein muss.

    OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2010- 12 A 72/10 -, juris Rn. 57, 56.

    vgl. ausführlich OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2010, a. a. O., Rn. 3 ff. für Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2018 - 12 A 847/17

    Satzungen der Stadt Hagen über Elternbeiträge für Kinderbetreuung sind rechtmäßig

    vgl. zur Bedeutung und zur Bezugsgröße des Deckungsgrades: OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 12 A 72/10 -.

    Siehe auch OVG NRW, Urteil vom 9. Juli 2013- 12 A 1530/12 -, juris Rn. 53 ff., sowie Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 12 A 72/10 -, juris Rn. 51; Nds. OVG, Beschluss vom 29. September 2015 - 4 LB 149/13 -, juris Rn. 66; Hess. VGH, Beschluss vom 4. März 2014 - 5 C 2331/12.N -, juris Rn. 30.

    Entgegen ihrem Vorbringen hat der Senat auch nicht in seinem Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 12 A 72/10 - verlangt, dass Elternbeitragssatzungen zu ihrer Rechtmäßigkeit eine auf einen bestimmten Zeitraum bezogene Kalkulation zugrunde liegen muss und für diesen Kalkulationszeitraum eine Prognose der Kosten und der Einnahmen angestellt worden sein muss.

    OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2010- 12 A 72/10 -, juris Rn. 57, 56.

    vgl. ausführlich OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2010, a. a. O., Rn. 3 ff.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2018 - 12 A 846/17

    Satzungen der Stadt Hagen über Elternbeiträge für Kinderbetreuung sind rechtmäßig

    vgl. zur Bedeutung und zur Bezugsgröße des Deckungsgrades: OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 12 A 72/10 -.

    Siehe auch OVG NRW, Urteil vom 9. Juli 2013- 12 A 1530/12 -, juris Rn. 53 ff., sowie Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 12 A 72/10 -, juris Rn. 51; Nds. OVG, Beschluss vom 29. September 2015 - 4 LB 149/13 -, juris Rn. 66; Hess. VGH, Beschluss vom 4. März 2014 - 5 C 2331/12.N -, juris Rn. 30.

    Entgegen ihrem Vorbringen hat der Senat auch nicht in seinem Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 12 A 72/10 - verlangt, dass Elternbeitragssatzungen zu ihrer Rechtmäßigkeit eine auf einen bestimmten Zeitraum bezogene Kalkulation zugrunde liegen muss und für diesen Kalkulationszeitraum eine Prognose der Kosten und der Einnahmen angestellt worden sein muss.

    OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2010- 12 A 72/10 -, juris Rn. 57, 56.

    vgl. ausführlich OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2010, a. a. O., Rn. 3 ff.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2018 - 12 A 848/17

    Satzungen der Stadt Hagen über Elternbeiträge für Kinderbetreuung sind rechtmäßig

    vgl. zur Bedeutung und zur Bezugsgröße des Deckungsgrades: OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 12 A 72/10 -.

    Siehe auch OVG NRW, Urteil vom 9. Juli 2013- 12 A 1530/12 -, juris Rn. 53 ff., sowie Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 12 A 72/10 -, juris Rn. 51; Nds. OVG, Beschluss vom 29. September 2015 - 4 LB 149/13 -, juris Rn. 66; Hess. VGH, Beschluss vom 4. März 2014 - 5 C 2331/12.N -, juris Rn. 30.

    Entgegen ihrem Vorbringen hat der Senat auch nicht in seinem Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 12 A 72/10 - verlangt, dass Elternbeitragssatzungen zu ihrer Rechtmäßigkeit eine auf einen bestimmten Zeitraum bezogene Kalkulation zugrunde liegen muss und für diesen Kalkulationszeitraum eine Prognose der Kosten und der Einnahmen angestellt worden sein muss.

    OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2010- 12 A 72/10 -, juris Rn. 57, 56.

    vgl. ausführlich OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2010, a. a. O., Rn. 3 ff.

  • OVG Niedersachsen, 08.08.2018 - 10 KN 3/18

    Wirksamkeit einer Kindertagespflegesatzung bei Vorliegen von erheblichen

    Bei der konkreten Ausgestaltung der Kostenbeiträge bzw. ihrer Staffelung steht dem Normgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfG, Urteil vom 10.03.1998 - 1 BvR 178/97 -, juris Rn. 65; BVerwG, Beschluss vom 14.05.2004 - 5 B 24.04 -, juris Rn. 7; Hessischer VGH, Beschluss vom 04.03.2014 - 5 C 2331/12.N -, juris Rn. 35; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.10.2010 - 12 A 72/10 -, juris Rn. 3).

    Dabei genügt es grundsätzlich auch, von den durchschnittlichen Kosten des Jugendhilfeträgers für einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege auszugehen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O. Rn. 51 - 53; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25.04.1997 - 5 C 6.96 -, juris Rn. 16; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.10.2010 - 12 A 72/10 -, juris Rn. 58; Hessischer VGH, a.a.O., Rn. 30).

    Jedoch ist nicht davon auszugehen, dass die Anzahl der noch nicht qualifizierten Tagespflegepersonen, die ausnahmsweise bereits Kinder betreuen, so hoch ist, dass sich dadurch die durchschnittlichen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.07.2013 - 12 A 1530/12 -, juris Rn. 51 - 53; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25.04.2017 - 5 C 6.96 -, juris Rn. 16; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.10.2010 - 12 A 72/10 -, juris Rn. 58; Hessischer VGH, Beschluss vom 04.03.2014 - 5 C 2331/12 -, juris Rn. 30) Kosten bis hin zur Höhe des Kostenbeitrags je Betreuungsstunde absenken, zumal bei der Berechnung der anteilsmäßigen rechnerischen Kosten auch die bei einem erhöhten Betreuungsaufwand an die Tagespflegepersonen zu zahlende laufende Geldleistung in Höhe von 4, 90 Euro (§ 6 Abs. 3 Satz 1 KTPS) außer Betracht geblieben ist.

  • OVG Bremen, 16.06.2021 - 2 D 243/17

    Normenkontrollantrag zur Kindergartenbeitragsordnung - Antragsbefugnis;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2013 - 12 A 1530/12

    Ordnungsgemäße Erhebung von Elternbeiträgen für die jugendhilferechtliche

  • VG Aachen, 14.06.2017 - 8 K 1427/14

    Elternbeitrag ; Kindertagespflege; Vorschulkinder; beitragsfrei;

  • VG Düsseldorf, 23.05.2013 - 24 K 8497/12

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für den

  • VG Düsseldorf, 23.05.2013 - 24 K 8310/12

    Zugrundelegen der höchsten Einkommensstufe bei der Festsetzung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2011 - 12 A 266/10

    § 90 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB VIII als Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung von

  • OVG Niedersachsen, 08.08.2018 - 10 KN 5/18

    Höhe des Anerkennungsbetrags und der Kostenbeiträge in einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2012 - 12 A 1426/12

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über die Heranziehung von

  • OVG Niedersachsen, 21.08.2018 - 10 KN 10/18

    Abgabengerechtigkeit; Äquivalenzprinzip; Bruttoeinkommen; Einkommensstaffelung;

  • VG Arnsberg, 29.08.2012 - 9 K 1864/11

    Ordnungsgemäße Festsetzung der Elternbeiträge für den Besuch eines Kindes in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2013 - 12 A 2912/12

    Abgrenzung der schulpflichtigen Kinder von sog. "Kann-Kinder" i.R.d.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2012 - 12 A 778/12

    Vornahme einer sozialen Staffelung sowie Berücksichtigung der wirtschaftlichen

  • VG Minden, 17.08.2018 - 6 K 4480/16
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